Mit der Verleihung des Markenzeichens verfolgt der Bundesverband Deutscher Bestatter seit Jahrzehnten eine langfristige Politik, die der Qualitätssteigerung im Bestattungsgewerbe zu Gute kommt.
Durch die Selbstverpflichtung der Bestattungsunternehmen, bestimmte
Mindestvoraussetzungen auf hohem Niveau freiwillig einzuhalten, wird eine Abgrenzung geschaffen zu jenen Marktteilnehmern, die keinen Voraussetzungen für die Berufsausübung unterliegen.
Das Bestattungsgewerbe, das sich mehr denn je mit seiner begleitenden
Dienstleistung für den letzten Weg auch der öffentlichen Kritik stellen muss, hat mit dem Markenzeichen ein sicheres Fundament für den Nachweis qualitativ hochwertiger Dienstleistungen.
Folgende Punkte sind dabei unabdingbar:
1. Die Würde des Verstorbenen zu achten und Riten und Brauchtum aller Kulturen, Nationen und Religionen zu respektieren
2. Angehörige sensibel und rücksichtsvoll zu begleiten
3. Die übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt und im Interesse der Auftraggeber zu erfüllen
4. Absolutes Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen zu wahren
5. Sich ehrlich und redlich zu verhalten, weder falsche noch irreführende Angaben zu machen und jedem eine individuelle Bestattungsregelung zu garantieren
6. Allen, die eine Bestattung zu Lebzeiten regeln möchten, hierzu die Möglichkeit zu bieten und – im Bewusstsein dieser Verantwortung – die eingegangenen Verpflichtungen im Sinne der Vorsorgenden zu erfüllen